Wir beraten und unterstützen Sie bei der Durchführung von Maßnahmen zur aktiven Betrugsbekämpfung in Ihrem Unternehmen.
Betrugsbekämpfung dient zur Überprüfung im Innenbereich Ihres Betriebes auf Unstimmigkeiten und stellt nicht eine Tätigkeit der Finanz dar.
wir überprüfen u.a.
- wurde alles boniert?
- Geldverwendung
- Rohaufschlagsberechnung usw.
Die Erfüllung lt. Betrugsbekämpfungsgesetz 2006 ist zu prüfen gemäß
- § 131 BAO und § 132 BAO (Verfügbarkeit der Daten)
- § 138 BAO (Vorlagen und Unterlagen)
- § 163 BAO (Beweiskraft der Buchführung)
Sie haben täglich mit den Fehlbeständen der Aufzeichnungen zu leben – das zuständige Finanzamt nur bei der Prüfung.
Ihr Vorteil:
- eine bessere Bonität im Bezug auf Basel II
- eine verbesserte Liquidität
- bessere Mitarbeiter
- ruhigeres Finanzprüfungsverfahren
Zu unseren Leistungen hierbei zählen:
- Beratung bei der Implementierung von betrugssicheren EDV Registrierkassen